INTERNATIONALES STEUERRECHT
Auf hoher See
Der Mittelstand ist einem ständigen Veränderungsprozess unterworfen. Häufig zwingt der Wettbewerb den Unternehmer "über den Tellerrand hinaus zu schauen", um nach günstigen Produktions- oder Einkaufsmöglichkeiten bzw. nach interessanten Absatzmärkten zu forschen.
Damit bewegen wir uns über unsere Staatsgrenzen hinaus in das EU-Rechtsgebiet oder in die Rechtsgebiete sog. Drittstaaten (z.B. Schweiz oder USA).
Hier ergeben sich z. T. komplizierte steuerliche und rechtliche Fragestellungen, nicht nur im Bereich der Umsatzsteuer oder bei den Ertragsteuern (ESt., KöSt.).
Gantner · Lanfermann hilft Ihnen hier zielgerichtet und kompetent; stellt Kontakte zu Experten im Ausland her, bringt Sie und Ihr Unternehmen voran.
Unsere Leistungen im Bereich der internationalen Besteuerung:
- Betreuung inländischer Unternehmen mit Auslandsinteressen
- Betreuung ausländischer Unternehmen mit Inlandsinteressen
- Betreuung internationaler Erbfälle bzw. Schenkungen
- Beratung bezüglich Rechtshilfeabkommen und bei Verständigungsverfahren
- Auslandsentsendungen von Arbeitnehmern